Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband TVöD VKA

Tarifliche Bezahlung – Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband

Wir, der BLWG – Fachverband für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung e. V. sind Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband. Damit verpflichten wir uns, unsere Beschäftigten nach TVöD VKA (kommunal) bzw. nach TVöD SuE zu bezahlen und Ihnen alle Rechte und Sicherheiten zu bieten, die der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bietet.

Wir „lehnen uns also nicht nur an den Tarifvertrag an“, sondern müssen und wollen alle seine Bestimmungen anwenden.

Im Klartext heißt das:

  • Faire Bezahlung nach den Entgeltgruppen und Stufen des TVöD VKA und TVöD SuE
  • Gesicherte Lohnerhöhungen gemäß den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst und gleichzeitiger automatischer Stufenaufstieg
  • Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“)
  • Bonus im Rahmen der „Leistungs-Orientierten-Bezahlung LOB“
  • 30 Urlaubstage
  • Zeit-, Wochenend- und Feiertagszuschläge
  • ZVK-Zusatzversorgung zu gesetzlichen Rentenversicherung
  • MVV Jobticket
  • Zuschuss zu Vermögenswirksamen Leistungen
  • Der öffentliche Dienst bietet außerdem einen sehr sicheren Arbeitsplatz, der nicht so stark von wirtschaftlichen Schwankungen abhängt wie in einem Unternehmen in der freien Wirtschaft.

Gleiche und faire Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer sind im öffentlichen Dienst garantiert.

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