Ambulant Begleitetes Wohnen
Ambulant Begleitetes Wohnen (ABW) für Menschen mit Hörbehinderung in München und Oberbayern
Das Ambulant Begleitete Wohnen bietet erwachsenen Menschen mit Hörbehinderung vielfältige Unterstützung, die es ihnen ermöglicht, ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu führen.
Aufgabe des ABW ist es, dem Menschen mit Hörbehinderung Hilfe zur Selbsthilfe zu vermitteln und ihn aktiv in das gesellschaftliche Leben einzubinden.
Die Betreuung durch das ABW wird auf die persönlichen Bedürfnisse jedes einzelnen abgestimmt. Orientiert am Bedarf wird zu Beginn der Betreuung ein individueller Begleitplan erstellt. Die Betreuungszeiten sind flexibel gestaltbar und werden zwischen den Beteiligten abgestimmt
Ziele des ABW sind:
- Erhalt der eigenen Wohnung
- Selbstständige Alltagsbewältigung
- Aufbau und Pflege sozialer Kontakte
- Ausübung einer angemessenen Arbeit
- Entwicklung von Tagesstruktur
- Entwicklung einer Lebensperspektive
- Bewältigung von Konflikten und Krisen
Betreut und unterstützt werden die Klienten durch pädagogisches Fachpersonal mit Gebärdensprachkompetenz.
Der Einsatz angemessener Kommunikationsformen sowie technischer Hilfsmittel für Menschen mit Hörbehinderung ist selbstverständlich.
Senioren mit Hörbehinderung erhalten durch das ABW eine umfassende sozialpädagogische Betreuung, die durch pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfen ergänzt werden kann. Die eigene Wohnung und der selbstständige Haushalt sollen erhalten werden.
Voraussetzungen für die Betreuung durch das ABW sind:
- Volljährigkeit
- Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit, Cochlear-Implantat
- Wunsch nach Unterstützung bei der eigenständigen Lebensführung
- Aktive Mitarbeit
Wir können nicht in das ABW aufnehmen:
- Personen mit Suchterkrankung
- Personen mit dauerhaftem Pflegebedarf
Angebote und Leistungen des ABW sind:
- Hausbesuche
- Gespräche bei Alltagsproblemen, Erkrankungen, Konflikten und Krisen
- Hilfen und Anleitung zur selbständigen Lebensführung (z.B. Briefe schreiben, Haushaltsführung, Umgang mit Geld)
- Begleitung zu Terminen (z.B. Arzt, Ämter, Vorstellungsgespräche)
- Förderung von sozialen Kontakten
- Unterstützung bei der selbständigen Freizeitgestaltung
- Hilfen bei Kommunikationsproblemen (z.B. mit dem Arbeitgeber)
- Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche
- enge Kooperation mit Haus- und Fachärzten
- Psychologische Beratung
- Bildungsarbeit
- Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen (z.B. Vereine und Einrichtungen für Menschen mit Hörbehinderung, Agentur für Arbeit, gesetzliche Betreuerinnen, Sozialdienst, Integrationsfachdienst)
- Gespräche mit Angehörigen
- Heranführung an die Hörgeschädigten-Kultur
Weitere Informationen:
- Die Beratung findet vor Ort oder in den Räumlichkeiten des BLWG in der Haydnstraße 12 statt; diese sind vom Goetheplatz (U3/6) in 5 Minuten zu Fuß zu erreichen.
- Je nach Bedarf beträgt die Unterstützung in der Regel zwischen 13 und 19 Stunden pro Monat.
- Die Finanzierung erfolgt in der Regel über den Bezirk Oberbayern. Je nach Einkommen und Vermögen muss ein Eigenanteil geleistet werden.
- Einzugsgebiet ist München und ganz Oberbayern.