Jugendwohnheim Burgberg
Oft gestellte Fragen
1. Wie sind die Arbeitszeiten im Gartenbaulehrbetrieb?
Die Arbeitszeiten sind Montag bis Donnerstag von 7.00 – 16.35 Uhr und am Freitag von 7.00 – 12:30 Uhr.
2. Wo ist die Berufschule? Wann ist Berufsschule?
Der Berufsschulunterricht findet während der Arbeitszeit statt. Die Berufschule befindet sich auf dem Gelände des Gartenbaulehrbetriebs. Die jeweils aktuellen Berufsschulzeiten für die verschiedenen Lehrjahre werden den Jugendlichen von ihren Ausbildern mitgeteilt.
3. Wie ist die Nachtruhe geregelt?
Das sind die Nachtruhezeiten:
Sonntag – Donnerstag: 22.30 – 6.00 Uhr
Freitag – Samstag: 23.00 – 9.00 Uhr
Während der Nachtruhe sollte es leise sein. Also TV und Musik auf Zimmerlautstärke stellen, keine Türen zuschlagen, usw..
4. Sind Besuche erlaubt?
Selbstverständlich. Übernachtungen sind aber nicht möglich.
Besucher (z.B. Freunde, Verwandte, ...) sollten immer bei einem Betreuer vorgestellt werden.
5. Wann ist Urlaub?
Der Betriebs-Urlaubsplan mit den Schließzeiten des Wohnheims wird jedem Auszubildenden für das ganze Ausbildungsjahr im Voraus ausgehändigt. Jeder hat zusätzlich zum Betriebsurlaub fünf flexible Urlaubstage zur Verfügung. Flexible Urlaubstage können nur an berufsschulfreien Tagen genommen werden. Sie müssen zuvor mit den Ausbildern abgesprochen werden.
6. Muss ich am Wochenende im Jugendwohnheim bleiben?
Nein. Wer heimfahren möchte, kann dies tun. Vom Arbeitsamt werden Familienheimfahrten jedoch nur 14-tägig bezahlt.
Alle zwei Wochen ist das Wohnheim am Wochenende geschlossen, das heißt, alle Jugendlichen müssen dann nach Hause fahren.
7. ... und wenn mein Kind krank ist?
Bei Krankheit ist ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen!
Sollte ein Auszubildender während der Woche krank werden oder sich verletzen, wird er von uns zum Arzt gebracht. Da wir keine Krankenstation haben, müssen krankgeschriebene Auszubildende nach Hause fahren – selbstverständlich nur, wenn der Arzt Reisefähigkeit bescheinigt. Er/Sie wird zum Bahnhof gebracht oder kann von den Eltern abgeholt werden.
8. Darf ich am Abend allein weggehen?
Wer noch nicht 16 Jahre alt ist, muss um 22 Uhr zurück sein; wer noch nicht 18 Jahre alt ist um 24 Uhr (Jugendschutzgesetz!).
Wer am Abend oder am Wochenende alleine weggehen will kann dies tun, muss aber vorher den Betreuern Bescheid sagen und sich wenn nötig einen Hausschlüssel mitnehmen.
9. Wie ist das mit der Verpflegung?
Das Frühstück, Mittagessen und Brotzeit für die Arbeit gibt es im Wohnheim.
Für jeweils eine Woche wird ein Jugendlicher zum Küchendienst eingeteilt, d.h. er muss nach dem Frühstück die Spülmaschine einräumen, die Tische abwischen und auch am Abend für Sauberkeit in der Küche sorgen.
Die Auszubildenden müssen sich am Abend und an den Wochenenden selbst verpflegen. Es wird Verpflegungsgeld ausbezahlt. Wir bieten Einkaufsfahrten nach Frontenhausen an.
{slidr=10. Wie sehen die Zimmer aus?}
Die Zimmer im Wohnheim I (überwiegend Einzelzimmer) sind möbliert und mit einem Waschbecken ausgestattet.
Im Wohnheim II hat jedes Zimmer eine integrierte Nasszelle mit Toilette, Waschbecken und Dusche.
Partnerappartement, Mädchenwohngruppe und Mäuseburg haben jeweils ein Gemeinschaftsbad.
11 ... und wer putzt mein Zimmer?
Das Reinigungspersonal putzt regelmäßig Boden und Waschbecken und kümmert sich um Fenster und Gardinen. Für die weitere Sauberkeit im Zimmer ist der Jugendliche selbst verantwortlich.
12. Kann ich im Jugendwohnheim Wäsche waschen?
Ja. Es stehen zwei Waschmaschinen und ein Trockner zur Verfügung.
13. Darf ich im Wohnheim rauchen? Gibts auch Bier?
Rauchen und Alkohol sind für Minderjährige gesetzlich verboten. Daran halten wir uns.
13. Gibt es Lernzeiten?
Zweimal wöchentlich werden Gruppen-Lernstunden angeboten. Die Teilnahme an den Lernstunden ist verpflichtend.
14. Welche Freizeitmöglichkeiten gibt es?
Freizeitmöglichkeiten im Wohnheim
Die Mehrzweckhalle bietet viele Möglichkeiten zu sportlicher Aktivität, z.B. Fußball, Basketball, Volleyball, Tischtennis, Badminton.
Es steht ein kleiner Partyraum zur Verfügung, der bei besonderen Anlässen (z.B. Fasching, Schuljahresbeginn oder -abschluss, Halloween ......) genutzt wird.
Weiter gibt es:
Kicker, Flipper, Billard, Dart, Fernseher, DVD-Player, PC, Internet, Gesellschaftsspiele
Veranstaltungen im Wohnheim (Gesellenabschlussfeiern, Fußballspiele Betreuer gegen Auszubildende, Kicker-/Dart-/Billardturniere, ...)
und nicht zuletzt:
unsere großen Außenanlagen
In der näheren Umgebung (Frontenhausen, Dingolfing, Vilsbiburg, Landshut) gibt es folgende Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung:
- Hallenbad/Freibad/Badesee
- Kino
- Eisstadion
- Disco/Kneipe/Restaurant/
- Cart-Bahn
- Kegelbahn
- Bayernpark (Freizeitpark)